Aufnahme
Die Aufnahme liegt generell im Entscheidungsbereich der Schulleitung und der Geschäftsführung. Jedes aufzunehmende Kind muss die körperliche Schulfähigkeit per amtsärztlichem Attest bestätigt bekommen. Für Kann-Kinder, die noch nicht offiziell von ihrer zuständigen Regelschule am Wohnort eingeladen wurden, gelten die gleichen Aufnahmebedingungen. Im Frühjahr des aufzunehmenden Jahres findet eine Überprüfung der Schulfähigkeit des Kindes durch die Schulleitung statt. Danach entscheiden Schulleitung und Geschäftsführung über die Annahme des Aufnahmeantrages. Bei einer positiven Entscheidung wird die für das Kind zuständige Regelschule am Wohnort von der Schulleitung darüber informiert, dass das Kind seine Schulpflicht an unserer Schule erfüllt.
Da wir pro Jahr nur maximal 24 Kinder aufnehmen können, ist es ratsam, sich bereits frühzeitig in die Anmeldeliste eintragen zu lassen. Für eine Aufnahme in die Anmeldeliste erhebt die Schule eine Aufnahmegebühr in Höhe von 150,00 Euro.
Alle Eltern, die auf der Warteliste vermerkt sind, werden automatisch über Informationsabende und Neuigkeiten rund um die Schule informiert und zum entsprechenden Zeitpunkt bezüglich der Aufnahme ihres Kindes angeschrieben.

