Schulordnung
Abholzeiten
Dem Stundenplan können die Eltern entnehmen, wann ihr Kind Schulschluss hat, abgeholt werden oder nach Hause gehen kann.
Kinder, die zum Mittagessen angemeldet sind, sollen bis 14.00 Uhr abgeholt werden oder nach Hause gehen. Das Mittagessen darf nur in Ausnahmefällen verlassen werden.
Kinder, die zur schulinternen Betreuung angemeldet sind, können in der Zeit von 14.45 bis 15.15 Uhr und ab 16.30 bis 17.00 Uhr abgeholt werden oder nach Hause gehen. Es ist nicht gestattet, Kinder während der laufenden Betreuung abzuholen.
Kinder, die ein externes Betreuungsangebot gebucht haben, werden danach abgeholt oder können nach Hause gehen.
Ankunftszeiten
Die Schule beginnt um 8.00 Uhr. Damit der Unterricht gemeinsam begonnen werden kann, ist es von großer Bedeutung, dass alle Kinder pünktlich sind. Die Zeit von 7.45 Uhr bis 8.00 Uhr ist die Gleitzeit für die Ankunft der Kinder in der Schule.
Atteste
Da jedes eingeschulte Kind schulpflichtig ist, müssen die Eltern jede Fehlstunde und die beiden ersten Fehltage schriftlich entschuldigen. Nach dem zweiten Krankheitstag muss ein Attest des Arztes vorliegen.
Aufsicht / Frühaufsicht
Die Aufsicht während der Schul- bzw. Betreuungszeit liegt in der Verantwortung des Lehrer– bzw. des Betreuerteams. In den Pausen werden die Kinder in der Regel von zwei pädagogischen Fachkräften beaufsichtigt. Die Frühaufsicht von 7.45 bis 8.00 Uhr wird von einem Lehrer im Erdgeschoss übernommen.
Beurlaubungen
Beurlaubungen von einem Tag können beim Klassenlehrer erfragt werden; weitere Tage müssen von der Schulleitung gestattet werden. Eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien wird unabhängig von privaten Beweggründen nicht gestattet. Solche Fehltage müssen durch ein ärztliches Attest bescheinigt werden, ansonsten werden sie als unentschuldigte Fehltage im Zeugnis vermerkt.
Kommunikationswege
Für eine reibungslose Kommunikation ist es wichtig, das Gespräch zeitnah und mit der direkten Ansprechperson zu führen. Bei Fragen zum Unterricht gibt der Lehrer Auskunft; bei Fragen, die die Leitung der Schule betreffen, gibt die Schulleiterin Auskunft; bei Fragen zu Geschäften und Finanzen gibt die Geschäftsführung Auskunft.
Krankheit
Ansteckende Krankheiten müssen der Schule gemeldet werden. Jeder Krankheitstag ist schriftlich zu entschuldigen. Da die Kinder schulpflichtig sind, muss ab dem dritten Tag ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Parkplatz
Der Parkplatz der Montessori-Schule Kronberg dient dem Ein- und Aussteigen der Schulkinder und den Kinderhauseltern, die ihr Kind in die Einrichtung bringen. Er soll nur im Ausnahmefall von den Schulkindereltern länger besetzt werden, die Schulkinder sollten im Umkreis der Schule abgesetzt und zu Fuß zur Schule gehen. Die Parkplätze auf der linken Seite sind den Mitarbeitern vorbehalten. Lese- und Laufeltern werden gebeten, sich außerhalb einen Parkplatz zu suchen. Umsichtiges und vorsichtiges Fahren sind absolut notwendig.
Schulkleidung
Gemäß Wunsch der Eltern tragen die Kinder Schulkleidung. Für die Kinder ist das Tragen der Schulkleidung verpflichtend.
Zusammenleben
Um ein angenehmes und harmonisches Zusammenleben an der Montessori-Schule Kronberg zu ermöglichen, gibt es Regeln, auf die sich Kinder, Pädagogen und Eltern berufen können:
- Wir gehen miteinander friedvoll, respektvoll und rücksichtsvoll um.
- Wir erhalten unser Schulgebäude, unseren Schulhof und unseren Parkplatz.
- Wir gehen mit eigenen und fremden Sachen sorgsam um.
- Wir beachten die Regeln im Unterricht, in den Pausen, beim Mittagessen, in der Betreuung und bei Ausflügen.
- Wir akzeptieren angemessene Konsequenzen, wenn wir gegen Regeln verstoßen.

