Allgemeine Grundsätze

Adresslisten

Es werden Adresslisten von allen Schülern ausgehändigt, sofern die Eltern die Daten zur Veröffentlichung freigegeben haben.

Anmeldung

Das Kind ist an der Montessori-Schule Kronberg angemeldet, wenn die Eltern dem Verein der Montessori-Fördergemeinschaft Kronberg e.V. als Mitglied beitreten und 150€ Bearbeitungsgebühr (pro Familie) entrichtet haben. Die Schule informiert die Eltern schriftlich, dass der Antrag und die Gebühr eingegangen sind. Mit der Anmeldung wird das Kind auf eine Interessentenliste gesetzt. Diese Anmeldung bedeutet nicht die Aufnahme des Kindes. Da die Montessori-Schule Kronberg jährlich nur maximal 24 Kinder aufnehmen kann, ist es ratsam, sich bereits frühzeitig in die Liste eintragen zu lassen. Alle Eltern, die auf der Interessentenliste vermerkt sind, werden automatisch über Informationsabende und Neuigkeiten rund um die Schule informiert und rechtzeitig zum Aufnahmeprozess angeschrieben und eingeladen.

Einschulung

Die Einschulung findet am Mittwoch in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien statt. Die Einschulung beginnen wir mit einem freiwilligen ökumenischen Einschulungsgottesdienst in der Sankt-Alban Kirche in Kronberg-Schönberg. Danach findet die offizielle Einschulungszeremonie für die neuen Schüler und deren Familien mit der Schulleitung und dem Jahrgangslehrer in der Aula der Schule statt. Anschließend führen die Paten die Erstklässler in die Klassen, während die Eltern bei Kaffee und Kuchen Gelegenheit haben, einander näher kennen zu lernen.

Elternbeirat

Die Eltern der Schüler einer Stammklasse bilden die Klassenelternschaft. Sie wählt aus ihrer Mitte für die Dauer von einem Jahr ein Elternteil als Klassenelternbeirat und ein Elternteil als Stellvertreter.

Auch die Eltern der Schüler der Nachmittagsbetreuung wählen aus ihrer Elternschaft für die Dauer von einem Jahr ein Elternteil als Betreuungselternbeirat und ein Elternbeirat als Stellvertreter.

Alle Vertreter des Klassenelternbeirats und deren Stellvertreter und des Betreuungs-elternbeirates und deren Stellvertreter sowie des Elternbeirates des Kinderhauses bilden zusammen den Gesamtelternbeirat.

Ferien

Die Ferienzeiten der Montessori-Schule Kronberg stimmen mit denen der staatlichen Einrichtungen in Hessen überein. Darüber hinaus gibt es zwischen Weihnachten und Ostern eine Woche „Schneeferien“. Diese Ferienwoche ist möglich durch die höhere Anzahl von Unterrichtsstunden in allen Jahrgängen (im Vergleich zur Regelschule) und vom Schulamt genehmigt. Die Termine für die „Schneeferien“ werden den Eltern mitgeteilt und können bei der Verwaltung erfragt werden.

Finanzen

Die Finanzen regelt die Geschäftsführung.

Förderverein

Die Montessori-Fördergemeinschaft Kronberg e.V. wurde im Juli 1995 gegründet. Sie ist Träger des Kinderhauses und eröffnete 1999 die Montessori-Schule Kronberg, die von der Montessori-Schule Kronberg GmbH betrieben wird. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar einen gemeinnützigen Zweck. Ziel des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung, insbesondere die Förderung der Montessori-Pädagogik und deren Verbreitung im Erziehungswesen in Kindergärten und Schulen.

GmbH

Die GmbH ist eine gemeinnützige GmbH. Die Montessori-Fördergemeinschaft Kronberg e.V. ist alleiniger Gesellschafter und die Vorstandsmitglieder des Vereins bilden die Geschäftsführung der Montessori-Schule Kronberg GmbH.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung besteht aus vier bis sechs Mitgliedern und bildet gleichzeitig den Vorstand des Vereins, der für zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt wird:

  • Mitglieder
  • Steuern
  • Budget
  • Versicherungen
  • Einkauf
  • Marketing
  • Sponsoring
  • Visionen
  • Personal
  • Facility Management
  • Behörden
  • PR
  • Finanzen
  • Spenden

Hessischer Rahmenplan

Die Montessori-Schule Kronberg ist durch ihre staatliche Anerkennung an den Hessischen Rahmenplan gebunden.

Homepage

Die Homepage stellt das Schul- und Kinderhauskonzept vor und informiert über aktuelle Themen der Einrichtungen.

www.montessori-kronberg.de
E-Mail: info@montessori-kronberg.de

Infoabende

Im Herbst jeden Jahres finden zwei Infoabende der Montessori-Schule Kronberg statt. Hier stellen die Schulleitung und eine pädagogische Fachkraft die Prinzipien der Montessori-Pädagogik und ihre konzeptionelle Umsetzung in der Schule vor. Interessenten sollten unbedingt an einer dieser Veranstaltungen teilnehmen, um sich über das Konzept und die Ziele der Schule zu informieren.

Kann - Kinder

Als Kann-Kinder bezeichnet man Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli eines Jahres bis 1. Januar des Folgejahres sechs Jahre alt werden. Diese Kinder können eingeschult werden, wenn der Amtsarzt und die entsprechende Schule das Kind für schulfähig erklären.

Kann - Kann - Kinder

Kann-Kann-Kinder nennt man solche Kinder, die bei geplanter Einschulung 5 Jahre alt sind und erst nach dem 1. Januar des darauf folgenden Jahres 6 Jahre alt werden. Auch diese Kinder können eingeschult werden, wenn der Amtsarzt und die aufnehmende Schule das Kind für schulfähig erklären.

Kinderhaus

Das Montessori-Kinderhaus wurde im Sommer 1996 durch eine Elterninitiative eröffnet. Es bietet Platz für 45 Kinder von drei bis sechs Jahren. Im Kinderhaus gibt es verschiedene Funktionsräume wie einen Montessori-Raum, einen Werkraum, eine Kinderküche und einen Bewegungsraum. Die Kinder können frei wählen, welchen Raum sie nutzen möchten, um die Freiarbeit zu beginnen. In dieser Zeit beschäftigen sich die Kinder mit Angeboten, die ihrer individuellen Entwicklung entsprechen. Ausflüge und Aktivitäten außerhalb des Kinderhauses erweitern zusätzlich den Erfahrungsschatz der Kinder.

Lehrer

Alle Lehrer der Montessori-Schule Kronberg sind staatlich ausgebildete und anerkannte Grundschullehrer. Sie haben zusätzlich die zweijährige Ausbildung zum Montessori-Pädagogen absolviert, beginnen oder befinden sich gerade in dieser Ausbildung.

Montessori-Diplom

Voraussetzung für eine Lehrtätigkeit an der Montessori-Schule Kronberg ist der Besitz des Montessori-Diploms. Die Montessori-Pädagogen erwerben dieses Diplom mit dem erfolgreichen Abschluss eines standardisierten Ausbildungskurses von ca. 300 Stunden. Außerdem haben sie die Möglichkeit, das internationale Montessori-Diplom der AMI (Association Montessori Internationale) zu erwerben.

Schulaufnahme

Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes liegt bei der Schulleitung, die ihre Entscheidung mit der Geschäftsführung abstimmt. Für jedes aufzunehmende Kind muss die körperliche Schulfähigkeit durch ein amtsärztliches Attest bestätigt sein. Für Kann-Kinder, die von ihrer zuständigen Regelschule am Wohnort noch nicht eingeladen wurden, gelten die gleichen Aufnahmebedingungen. Neben der Bestätigung der Schulfähigkeit durch den Amtsarzt füllen die Eltern einen Fragebogen zur Entwicklung des Kindes möglichst ausführlich aus. Anschließend, vor den Osterferien, wird die Schulfähigkeit in einer Kleingruppe mit etwa 6 Kindern überprüft, geleitet von der Schulleitung und einem pädagogischen Mitarbeiter. Zeitgleich laden Vertreter der Geschäftsführung und des Elternbeirates die Eltern zu einem „Kennenlernkaffee“ ein. Danach entscheidet die Schulleitung in Absprache mit der Geschäftsführung über den Aufnahmeantrag. Bei einer positiven Entscheidung informiert die Montessori-Schule Kronberg die für das Kind zuständige Regelschule am Wohnort. Ein Rechtsanspruch auf einen Schulplatz besteht nicht, mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Mit der Annahme des Antrages durch die Montessori-Schule Kronberg wird die in der Geschäfts- und Beitragsordnung festgelegte Aufnahmegebühr fällig.

Schulwechsel

Der Schulplatz kann mit einer Frist von 3 Monaten zum 31. Juli eines Jahres gekündigt werden. Im Allgemeinen ist ein Schulwechsel auf die Regelschule oder die weiterführende Schule während oder nach der Grundschulzeit unproblematisch.

Träger

Der Montessori-Fördergemeinschaft Kronberg e. V. ist Träger des Montessori-Kinder-hauses und der Montessori-Schule Kronberg GmbH.

Überspringen einer Klasse

In Einzelfällen ist es möglich, dass Kinder auf dem höheren Leistungsniveau der Folgeklasse ein Schuljahr überspringen können. Dieser Schritt erfolgt in Absprache aller Beteiligten (Kind, Eltern, Lehrer, Schulleitung) und wird in der Klassenkonferenz beschlossen.

Verwaltung

Die Verwaltung ist zugleich das Sekretariat der Montessori-Schule Kronberg. Sie regelt Elternanfragen und entlastet die Schul- und Kinderhausleitung sowie den Vorstand bei der Ausführung administrativer Aufgaben. Das Büro der Verwaltung ist montags bis freitags von 7.50 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet.

Vorstand

Der Vorstand des Vereins besteht aus vier bis sechs Mitgliedern und wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt (siehe Geschäftsführung).

Weiterführende Schulen

Bei der Verwaltung der Montessori-Schule Kronberg liegt für die Eltern eine Broschüre über weiterführende Schulen im Hochtaunuskreis zur Einsicht und Mitnahme aus.

Weiterführende Montessori-Schulen gibt es in:

  • Frankfurt (Anna-Schmidt-Schule; Gymnasium)
  • Frankfurt (IBMS Frankfurt; Sekundarstufe 1)
  • Friedberg (Montessori-Sekundarschule Wetterau; Integr. Gesamtschule)
  • Friedrichsdorf (Rhein-Main International Montessori School; Gymnasium)
  • Hofheim (Montessori-Zentrum Hofheim; Integr. Gesamtschule, Oberstufe)

Wiederholen einer Klasse

Ist die Versetzung eines Kindes gefährdet oder besteht die Notwendigkeit, ein Schuljahr zu wiederholen, wird dies zunächst in der Klassenkonferenz, später in der Zeugniskonferenz mit Lehrern und Schulleitung dargelegt, besprochen und entschieden. Das Pädagogische Tagebuch, die Lernkontrollen, das Arbeits- und Sozialverhalten sowie sonstige Beobachtungen bilden die Grundlage für die Beurteilung. Die Eltern werden möglichst früh über eine eventuell gefährdete Versetzung informiert. Ein Schuljahr kann auch freiwillig auf Wunsch der Eltern wiederholt werden.


Online: http://www.montessori-kronberg.de/faq/grundsaetze/index.php
© 2012 Montessori Kronberg – Datum: 19.05.2012